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  Videoweitenmessung
Informationen zur Videoweitenmessung bei Skispringen

Ewoxx Videoweitenmessung
Attention Diese Informationen dienen ausschliesslich der allgemeinen Erklärung.
Veranstalter erhalten einen eigenen Anforderungskatalog.


Videoweitenmessung
Das System wurde in Zusammenarbeit mit Ewoxx und der Firma H&H System entwickelt.


Die Funktionsweise des Systems


Bis zu vier Kameras erfassen den Springer entlang der Aufsprungbahn. Die Aufsprungbahn muss alle 5 Meter mit Distanzlinien gekennzeichnet sein um eine Kalibrierung der Kameras vornehmen zu können. Die Zwischenweiten werden durch die Software per Interpolation berechnet und dargestellt. Das Landungsbild wird vergrössert dargestellt. Mit Hilfe der Kalibrierung kann die genaue Sprungweite ermittelt werden. Eine Lupenfunktion ermöglicht die nochmalige vergrösserte Darstellung des Landepunktes. Bei nicht einwandfrei erkennbarer Landung kann somit noch exakter gemessen werden. Die Messgenauigkeit ist nach der Vorgabe der FIS 0,50 Meter. Eine Anpassung kann jederzeit gewährleistet werden. Die Weitenermittlung erfolgt zwischen 5 und 8 Sekunden nach dem realen Aufsprung.

Die Weite kann über eine Schnittstelle an ein Datensystem weitergegeben werden, welches die Berechnung für den gesamten Sprunglauf vornimmt. Auch an ein manuelles Weitenterminal kann die ermittelte Weite übertragen werden.

Die Landesequenzen werden aufgezeichnet und samt den Athletendaten archiviert.

Ewoxx Videoweitenmessung

Standort der Kameras

Derzeit werden bis zu vier Kameras entlang der Landebahn positioniert. Diese Kameras sind nicht beweglich und messen einen Bereich von je 15 Meter. Unser System erfasst einen Bereich der ca. 105% der HS Weite minus max. 60 Meter beträgt.

Die Turmhöhe ist massgebend für eine gute Qualität der Aufnahmen (idealer Kamerawinkel zur Schanze: 12,5°). Die Entfernung zur Schanzenachse sollte zwischen 10 und 40 Meter liegen. In Ausnahmefällen kann die Minimalentfernung auch 6 Meter betragen (auf kleinen Schanzen und nach Inspektion durch unser Team). Bei Schanzengrössen bis HS 100 sind ein-, bei grösseren HS-Werten zwei Videotürme notwendig. Der Turm sollte eine Höhe von 4 bis 10 Metern betragen und ca. 5 bis 10 Meter vor HS aufgestellt werden. Bei Messungen auf zwei Schanzen und annähernd gleichem Radius auf einer Ebene kann derselbe Turm verwendet werden, wenn die Kamerasicht auf beide Schanzen gewährleistet ist. Hier ist dann die höhere Turmvariante zu wählen. Der Turm muss begehbar sein und den Arbeitsschutzbestimmungen entsprechen (z.B. kleines Baugerüst mit Geländer und Leiter oder Plattform mit Geländer für die Absturzsicherung und für die Montage der Kameras).